< älter 2020/1423 jünger > >>eight.2020) Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Dächern sind auch heute noch
selten, so dass Bewohner von Mehrfamilienhäusern nur in Ausnahmefällen
Solarstrom vom eigenen Dach beziehen können. Ein Bündnis aus elf Verbänden,
darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche
Mieterbund, fordert die Bundesregierung deshalb auf, das Mieterstromgesetz
grundlegend zu überarbeiten.
„Seit Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes vor drei Jahren hat sich
wenig getan. Das Modell ist zu bürokratisch und rechnet sich einfach nicht.
Das ist nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher“, kommentierte
Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv. „Die Bundesregierung
muss nachbessern, wenn die Energiewende auch von privaten Verbrauchern
vorangetrieben werden soll.“ Nur gut ein Prozent des gesetzlich möglichen
Mieterstrompotenzials sei in der Praxis tatsächlich umgesetzt worden.
Die Bundesregierung hatte im Herbst 2019 einen Vorschlag zur Anpassung
des Mieterstromgesetzes vorlegen wollen, dies jedoch nicht getan. Anlässlich
des dritten Jahrestages des Gesetzes am 25. Juli 2020 fordert ein Bündnis
aus elf Verbänden die Bundesregierung deshalb auf, dies nachzuholen.
Das
BHKW-Forum, der
Bund der Energieverbraucher, der
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der
Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD),
der
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der
Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW), der
Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DRGV), der
Deutsche Mieterbund (DMB),
Haus & Grund und der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erneuern die inhaltlichen
Forderungen ihres Sieben-Punkte-Plans aus dem Jahr 2019 (siehe auch
Beitrag vom
6.10.2019):
- Finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und
Mieterstromverbrauch gleichstellen - Finanzielle Förderung muss bei Mietern und Selbstnutzern von
Wohneigentum ankommen - „Lokalstrom“ einführen
- Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter fassen
- Steuerliche Hemmnisse für Vermieter abbauen
- Genehmigungsfristen verkürzen
- Contracting-Modelle mit Drittanbietern ermöglichen