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Meldung · Sport · 07. 08. 2020
Informationen über das Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Antragsberechtigung ferner die Hintergründe
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hatte pro 1. Juli 2020 beschlossen, Corona-Überbrückungshilfen für Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb nur Höhe von 200 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Richtlinie mit den Einzelheiten ist in der Abstimmung.
Mit den Eckpunkten “Corona-Hilfen Profisport” stellt das BMI aber wohl jetzt interessierten Vereinen und Firmen Informationen über das Antrags- ferner Bewilligungsverfahren, die Antragsberechtigung und welche Hintergründe für das Hilfsprogramm gestiefelt und gespornt.